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arbeitsrecht-kuendigung
Kündigung Arbeitsvertrag Kündigung Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer sind gut beraten im Falle einer Kündigung einen kühlen Kopf zu bewahren. Mehr als den bloßen Empfang der Kündigung sollte nicht quittiert werden. Das Einverständnis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist keinesfalls zu unterzeichnen. Um eventuell bestehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren, sollte im Anschluss sofort eine Meldung bei der Agentur für Arbeit gemacht werden.
Hinzugefügt am 02.08.2010 - 10:37:37 von holger - 2 Benutzer
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http://www.ra-kotz.de/arbeitsrecht.htm
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