Die ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung muss meist zum Stichtag 30.11. erfolgen. Die außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen erfolgen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Welche Gründe für eine Sonderkündigung gegeben sein müssen, das erfahren Sie hier anhand detaillierter Informationen.
Sämtliche wichtigen Informationen zum Thema außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigungsrecht genannt, können Sie hier nachlesen. Sie erfahren wann das Sonderkündigungsrecht in Frage kommt und wie Sie die alte Kfz Versicherung kündigen und wechseln können.