Seit Inkrafttreten der novellierten Energiesparverordnung sind Besitzer von Altbauten verpflichtet bei Umbau- und Sanierungsarbeiten, die einen gewissen Umfang überschreiten, Material zu verwenden, das eine um 30% höhere Islolierleistung aufweist. Bei einer Fassadensanierung können beispielsweise Glas-und Steinwollematten, Hartschaum,- Holzfaserdämm,- oder Korkplatten genutzt werden. Die Investition in eine verbesserte Wärmedämmung macht sich durch niedrigere Heizkosten wieder bezahlt.