Die novellierte Energiesparverordnung aus dem Jahr 2009, verlangt von Hausbesitzern Maßnahmen um den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu senken. Bei Neubauten wird der neue Energiestandard automatisch berücksichtigt, bei Altbauten muss entsprechend nachgerüstet werden, beispielsweise durch eine energetische Fassadensanierung, bei der sowohl alter und schadhafter Putz erneuert als auch die Wärmedämmung der Außenwände verbessert wird.