In Korrelation mit der Betriebskostenabrechnung, Erhöhung der Miete, oder Mietkündigungen, kommt es immer wieder zu Diskussionen zwischen den Mietparteien. Eine Einsicht ins Mietrecht fördert dem Laien meistens kein zufriedenstellendes Ergebnis. Für konkrete Einzelfälle ist ein Fachanwalt für Mietrecht der wichtigste Ansprechpartner. Ein solcher Rechtsanwalt kann hinsichtlich langjähriger Praxis eine Bewertung der Situation abgeben und helfend bei der Durchsetzung der Rechte zur Seite stehen.
Die Mietminderung ist eine wirkungsvolles Instrument um den Vermieter von der Notwendigkeit überfälliger Reparaturen zu überzeugen. Wie hoch die Kürzung ausfallen darf, ist abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung. Wenn sich die Wohnräume im Winter aufgrund einer defekten Heizung nur auf maximal 18 Grad erwärmen lassen, darf die Bruttomiete um 5% gemindert werden. Bei einem Totalausfall der Heizung sind bis zu 75% möglich.