Etliche Nutzer eines Mobiltelefons mögen sicherlich die Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese sehr häufig angezeigt wird, wenn die Sim-Karte nicht ordnungsgemäß eingelegt oder inaktiv ist.
Doch was passiert im Ernstfall, wenn man ausschließlich ein Handy ohne Simkarte zur Verfügung hat?
Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte ordnungsgemäß eingelegt ist, einen Hilferuf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der „Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossen wurde, die Zahl der missbräuchlichen Anrufe in den Notrufzentralen reduzieren. Technisch ist es nur erreichbar “Spaßanrufe“ in den Notrufzentralen zu ahnden, wenn sich eine zuordenbar SIM in dem Mobiltelefon befindet, andernfalls können diese missbräuchlichen Anrufe nicht verhindert oder eingedämmt werden. Diese massive Einschränkung der Notrufabsetzung hatte der Gesetzgeber Anfang 2010
geschrieben von provocateur am 21.05.2011 - 19:45:20 - letzte Bearbeitung am 26.05.2011 - 20:59:25