Die ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung muss meist zum Stichtag 30.11. erfolgen. Die außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen erfolgen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Welche Gründe für eine Sonderkündigung gegeben sein müssen, das erfahren Sie hier anhand detaillierter Informationen.